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Gemeindeleben

Wie kann ich (wieder) Mitglied der Ev. Kirche werden ?

Wieder dazugehören? Herzlich willkommen!

Sie möchten (wieder) in die Evangelische Kirche eintreten? Wir laden Sie ein, neue Erfahrungen mit Gemeinde, Glaube und Gott zu suchen - auch und gerade dann, wenn Sie Kirche in der Vergangenheit nur aus der Ferne erlebt haben.

So geht's!

Sie sind irgendwann nach Ihrer Taufe beim Amtsgericht aus der Kirche ausgetreten. Jetzt tragen Sie sich mit dem Gedanken, (wieder) zur Evangelischen Kirche gehören zu wolle? Dann kommen Sie einfach vorbei. Sie können zu jeder Zeit (wieder) in die Evangelische Kirche eintreten, ob bei Ihrer Pfarrerin/Ihrem Pfarrer oder bei einer Kircheneintrittsstelle.

Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Evangelischen Kirche ist. Wenn Sie sicher sind, dass Sie (wieder) dazugehören möchten, dann füllen wir mit Ihnen zusammen einen Aufnahmeantrag aus und führen dabei ein Gespräch. Damit sind Sie wieder Mitglied der Kirche.

Falls Sie nicht zu unserer Kirchengemeinde gehören, wird der Antrag von uns an das Pfarramt weitergeleitet, in dessen Gebiet Sie Ihren ersten Wohnsitz haben. Sie können sich aber auch für eine andere Gemeinde entscheiden.In unserem Opens internal link in current windowStraßenverzeichnis können Sie herausfinden, zu welchem Gemeindebezirk Sie gehören. Wenn Sie mögen, kommt Ihre Pfarrerin / Ihr Pfarrer auch zu Ihnen.

Außerdem können Sie von jeder Pfarrerin/jedem Pfarrer aus einer der Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland wieder in die Evangelische Kirche aufgenommen werden

Kircheneintrittsstellen

Auch in einer Kircheneintrittsstelle können Sie in die Evangelische Kirche aufgenommen werden. Hier in der Nähe von Kettwig gibt es folgende Kircheneintrittsstellen.

Evangelische Ladenkirche
Kaiserstraße 4, Mülheim an der Ruhr
Telefon 0208. 3056731
Opens window for sending emailladenkirche(at)kirche-muelheim.de
montags bis freitags 10 bis 18 Uhr
samstags 11 bis 14 Uhr

Essener Wiedereintrittsstelle Marktkirche
Markt 2 / Porschekanzel, EssenTelefon 0201 / 22 05-0
Opens window for sending emailwiedereintrittsstelle(at)evkirche-essen.de
mittwochs 15 bis 18 Uhr

Die Taufe bleibt immer gültig

Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die Evangelische Kirche aufgenommen. Dem Taufgottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder eine Reihe von Gesprächen voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Alle Fragen, die damit zu tun haben und zur Vorbereitung der Taufe dienen, werden mit Ihnen besprochen

Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihrenn Persoalausweis dabei haben.

Wenn vorhanden, halten Sie die Taufurkunde oder Bescheinigung über Taufdatum und Taufort bereit, und falls vorhanden, Ihre Konfirmationsurkunde sowie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht.Wer über diese Papiere nicht verfügt, unterschreibt eine schriftliche Versicherung, dass er christlich getauft wurde und keiner anderen Kirche angehört.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden, und Sie werden von der Gemeinde mit Gebet und Segen willkommen geheißen.

Kosten des (Wieder-)eintritts und Kirchensteuer

Der Eintritt selbst kostet nichts.
Als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen. Kirchensteuern sind abhängig vom Einkommen. Die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. Derzeit beträgt die Kirchensteuer 9 Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Erhoben wird die Kirchensteuer natürlich nur von Mitgliedern der Kirche. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

Eingezogen werden die Kirchensteuern von den Finanzämtern. Die Kirchen zahlen der staatlichen Finanzverwaltung für diese Dienstleistung eine Gebühr, die - je nach Bundesland - zwischen 3 und 4 Prozent des Kirchensteueraufkommens liegt. Die Kirchensteuer ist also keine staatliche Steuer. Eine eigene kirchliche Steuerverwaltung käme die Kirchen deutlich teurer.

Selbstverständlich werden die Kirchensteuereinnahmen nur für kirchliche Aufgaben verwendet. 60 bis 70 Prozent der in den Haushaltsplänen veranschlagten Mittel stammen aus der Kirchensteuer. Weitere Einnahmequellen sind Zinsen aus Kapitalvermögen, Mieten aus Grundbesitz, Staatszuschüsse, Kollekten sowie das so genannte Kirchgeld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.

Kirchensteuerhoheit bei den Gemeinden - das ist eine Besonderheit der rheinischen Kirche. Damit auch übergemeindliche Aufgaben sicher erfüllt werden können, geben die rheinischen Gemeinden rund ein Zehntel ihrer Kirchensteuereinnahmen an die Landeskirche. Genauer: 10,25 Prozent beträgt diese so genannte landeskirchliche Umlage.

Bedeutung Ihrer Mitgliedschaft in der Kirche.

Sie unterstützen die kirchliche Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft.
Sie erwerben verschiedene Rechte, wie, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen, etwa kirchliche Trauung oder kirchliches Begräbnis und an weiteren Angeboten der Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben das Recht, an den Wahlen zum Presbyterium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.